Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe unterstützt Gastronomen auf dem Weg aus dem Lockdown.
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Ein Hochfahren betrieblicher Tätigkeiten kann daher nicht ohne ein Hochfahren des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz erfolgen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmitel und Gastgewerbe bietet einen Praxis-Leitfaden.
Ergänzend zu den Vorschlägen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands für ein
verantwortungsvolles Wiederhochfahren in Zeiten der Corona-Pandemie hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) entsprechende
Kriterien in einer Praxishilfe zusammengestellt, die eingehalten werden müssen, sobald Lockerungen in Kraft treten. Entstanden ist somit eine
wissenschaftlich fundierte, aber zugleich auch eine praxisnahe, verständliche und umsetzbare Handreichung. Die BGN unterstützt aktiv die Betriebe bei der Umsetzung dieser Kriterien.
Corona-Website der BGN
Zudem bietet die
Corona-Website der BGN zahlreiche Informationen, Handlungshilfen, Fragen und Antworten sowie Plakate und Flyer. So dynamisch die Entwicklung der Corona-Pandemie nach wie vor ist, so lebendig ist auch diese Website. Sie wird
regelmäßig aktualisiert, lebt aber auch von den Erfahrungen und Ideen der Branche. "Wir wünschen uns deshalb einen aktiven Input der Branche, gleich ob Beschäftigte oder Unternehmerinnen und Unternehmer", so Dirk Ellinger, Vorstandsvorsitzender der BGN und Hauptgeschäftsführer des Dehoga Thüringen.
Der nun vorliegende Branchenstandard konkretisiert den einheitlichen Arbeitsschutzstandard, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich vorgestellt hat.