Für das Kurzarbeitergeld gelten seit 1. Januar 2021 neue "Fachliche Weisungen" der Bundesagentur für Arbeit (BA) für alle Arbeitsagenturen. So ist zum Beispiel nun "nicht verplanter Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit einzubringen", heißt es. Andere Regelungen betreffen Sonn- und Feiertage, Sonderzahlungen und Grenzübergänge zwischen Arbeits- und Wohnort. Insgesamt soll mehr und genauer kontrolliert werden.
Folgende neue Richtlinien für den Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) gelten seit 1. Januar 2021.
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