+ Nachtarbeitszuschläge

Bundesarbeitsgericht weist Klagen gegen Coke & Co. zurück

Arbeiten bei Nacht ist hier wohl eher selten angesagt: Laut Bundesarbeitsgericht sind die jeweiligen tariflichen Regelungbei Coca-Cola, Nestlé, Friesland Campina und Frischli zur Nachtarbeit zulässig.
IMAGO / Karina Hessland
Arbeiten bei Nacht ist hier wohl eher selten angesagt: Laut Bundesarbeitsgericht sind die jeweiligen tariflichen Regelungbei Coca-Cola, Nestlé, Friesland Campina und Frischli zur Nachtarbeit zulässig.

Coca-Cola, Nestlé, FrieslandCampina und die Frischli Milchwerke können aufatmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht erachtet die Regelung zur Nachtarbeit in den jeweiligen Tarifverträgen für zulässig. Das Grundsatzurteil hat Auswirkungen auf zahlreiche ähnlich gelagerte Klagen und Tarifverträge. 

Das Bundesarbeitsgericht hat die Klagen von Schichtarbeitern der Unternehmen Coca-Cola, Nestlé, FrieslandCampina und den Frischli Milchwerken a

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