Coca-Cola, Nestlé, FrieslandCampina und die Frischli Milchwerke können aufatmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht erachtet die Regelung zur Nachtarbeit in den jeweiligen Tarifverträgen für zulässig. Das Grundsatzurteil hat Auswirkungen auf zahlreiche ähnlich gelagerte Klagen und Tarifverträge.
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