Recycling

Essen bestellt: Wohin mit dem Verpackungsmüll?

Lieber öfter verwenden als wegwerfen. Das lohnt sich auch für Unternehmen.
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Lieber öfter verwenden als wegwerfen. Das lohnt sich auch für Unternehmen.

Essen mitgenommen oder liefern lassen – trotz Verpackungs-Neuerungen bleibt den meisten Kunden zurzeit am Ende Müll übrig. Vielen Verbrauchern ist nicht klar: In welche Tonne kommen die Einwegverpackungen?

Ob Pizza im Pappkarton oder Huhn süßsauer in der Aluschale – bei dem meisten bestellten oder gelieferten Essen ist die Einwegvariante nach wie vor gängig. Die Initiative "Mülltrennung wirkt" erklärt, in welche Tonne welcher Verpackungsmüll gehört:

  • Pizzakarton: Ab damit ins Altpapier. Allerdings nur, wenn er nicht zu schmutzig ist. Mit Essensresten oder Fett kann er nicht recycelt werden. Also: maximal ein bis zwei Fettflecken dürfen auf dem ansonsten leeren Karton sein. Sind mehr Flecken oder noch Käse oder Soßen drauf, kommt die Verpackung in den Restmüll.
  • Aluminiumschalen: Kunststoffverpackungen oder Aluminiumschalen gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Auch hier gilt: Bitte keine Reste mehr! Eine Alu- oder Folien-Abdeckung gehört, getrennt von der Schale, ebenfalls dort hinein.
  • Warmhaltebeutel: Pommes oder Frühlingsrollen werden oft in isolierenden Beuteln geliefert – außen Papier, innen Aluminium oder Kunststoff. Das sind Verbundverpackungen, die in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gehören. Ebenso Schalen aus beschichtetem Papier oder Karton.
  • Müllsparend sind Mehrweg-Verpackungen: Restaurants, Lieferdienste und Caterer müssen diese seit Jahresbeginn als Einwegalternative anbieten. Erkundigen Sie sich! Meist läuft das über ein Pfand. Kleine Betriebe wie Imbissbuden sind davon aber ausgenommen.

Mehrwegangebots-Pflicht

Mehrwegangebots-Pflicht ab. 1. Januar 2023
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, deren Lokale über 80 qm groß sind und die mehr als 5 Beschäftigte haben, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Für alle Angebotsgrößen etwa eines To-Go-Getränks müssen entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Verpackungen aus Papier, Pappe und Alu sind von der Regel ausgenommen. Mehr Infos: FAQ Mehrweg

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