Was geht mich als Gastronom die Künstlersozialabgabe an? Außer ab und an einen selbstständigen Grafiker wegen neuer Visitenkarten anzusprechen, neue Briefbögen in Auftrag zu geben oder den Webdesigner zu beauftragen, habe ich mit den Kreativen ja gar nichts zu tun. Doch genau das kann ausreichen, um zur Künstlersozialabgabepflicht herangezogen zu werden.
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