Grundstückseigentümer müssen sich den 1. Juli 2022 dick im Kalender anstreichen. Denn ab diesem Tag läuft eine viermonatige Frist, innerhalb der sie dem Finanzamt sämtliche Angaben zu ihren Grundstücken mittels neu eingeführter Grundsteuerwerterklärung liefern müssen.
Hintergrund ist die längst überfällige Neuberechnung der Grundsteuer, denn bislang beruht die Be
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