Was ändert sich 2018 für Gastronomen steuerlich?

Höhere Sachbezugswerte in 2018

Steuerberater Tim Blaase leitet den ETL ADHOGA Standort in Bremen. Er unterstützt mit seiner Niederlassung professionelle Gastronomen und Hoteliers in seiner Region.
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Steuerberater Tim Blaase leitet den ETL ADHOGA Standort in Bremen. Er unterstützt mit seiner Niederlassung professionelle Gastronomen und Hoteliers in seiner Region.

Gerade in der Hotellerie und Gastronomie ist es verbreitet, dass Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verpflegt werden. Dieser Vorteil ist jedoch als Arbeitslohn zu versteuern.



 Werden die Speisen für die Belegschaft gesondert zubereitet, dürfen die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Mahlzeiten statt mit den tatsächlichen Preisen mit den niedrigeren Sachbezugswerten versteuert werden. Im Jahr 2018 betragen diese 3,23 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und 1,73 Euro für ein Frühstück.
Tipp
Tipp: Dürfen die Mitarbeiter á la carte essen, müssen die Mahlzeiten zwar mit 96 % der normalen Preise laut Speisekarte angesetzt werden. Allerdings sind die geldwerten Vorteile bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei (sogenannter Rabattfreibetrag).

 





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