Nach dem Urteil des Bundegerichtshofs in Deutschland im Sinner des Versicherers, unterliegt auch ein Schweizer Gastronom am obersten Gericht des Landes.
Regelung zur Überbrückungshilfe bei freiwilligen Schließungen gilt auch im Januar 2022. Bei den Corona-Hilfen schlagen die Länder Verlängerung und Nachbesserung vor.