Nach einem guten Sommer sieht sich nun auch die Schweizer Gastronomie von großen Umsatzverlusten bedroht. Wer die in Aussicht gestellten Hilfen bekommt, wurde nun nochmals konkretisiert. Die Verteilung allerdings liegt bei den Kantonen.
In der vergangenen Woche hat der Schweizer Bundesrat sein Hilfspaket für besonders vom Coronavirus betroffene Unternehmen von 200 Mio. Franken auf 1 Mrd. Franken aufgestockt. Bis das das Geld allerdings fließe, könne es unter Umständen noch lange dauern, befürchtet der Schweizer Branchenverband GastroSuisse. Außerdem drohe ein kantonaler Flickenteppich.
Neben der Aufstockung des Hilfspakets hat der Bundesrat auch seine
Bestimmung nachgebessert, welche Unternehmen als "profitabel und überlebensfähig" und
demnach als potenzielle Härtefälle gelten. Gestrichen wurde auch die Vorgabe, dass die Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht verschuldet sein dürfen. Neu sollen die
Kantone auch gleichzeitig Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge (Investitions- oder Sanierungsbeiträge, auf deren Rückzahlung die öffentliche Hand von vornherein verzichtet) an ein Unternehmen ausrichten können - ursprünglich war keine Kumulation vorgesehen.
GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer zeigte sich dennoch besorgt, dass das Geld bei vielen Unternehmen zu spät zu kommen könnte: „Letztlich entscheiden die Kantone, wer bei ihnen als Härtefall gilt und Geld gesprochen erhalten soll. Die
Kantone sind nun gefordert, umgehend zu handeln.“
Ausgestaltung liegt bei den Kantonen
Der
Bundesrat, so GastroSuisse, habe es mit seinem Entscheid
verpasst,
schweizweit einheitliche Regeln zu schaffen. Stattdessen überlasse der Bundesrat in seiner Verordnung die Definition des Jahresumsatzes 2020 den Kantonen. Es liegt nun also an den
Kantonen zu
entscheiden,
ob die bezogene Kurzarbeitsentschädigungen oder Covid-Erwerbsersatz zum Umsatz gezählt werden soll oder nicht.
„Es droht ein
kantonaler Flickenteppich“, betont Platzer. Der Branchenverband des Schweizer Gastgewerbes hatte zudem gefordert, dass es keine harte Grenze bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent oder mehr, sondern eine Abstufung bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 40 Prozent geben sollte.
Gemäß Verordnung liegt nun aber ein potenzieller Härtefall dann vor, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Eine solche
starre Umsatzschwelle sei
bedauerlich und lasse Unternehmen außen vor, die (knapp) über diesem Umsatz wirtschafteten,
kritisiert GastroSuisse.
Über GastroSuisse
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Gastronomie in der Schweiz. Die Organisation mit dem Gründungsjahr 1891 setzt sich für die Interessen der Branche ein. GastroSuisse ist der größte gastgewerbliche Arbeitgeberverband mit fast 20.000 Mitgliederbetrieben (davon rund 2.500 Hotels), organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen.